Staatlich anerkannt ZDFmediathek

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Staatlich anerkannt - ZDFmediathek Zweites Deutsches Fernsehen Menü Suche Suchen Weitere Filter von bis Sie sind hier: zdf.de Kultur Forum am Freitag Staatlich anerkannt Staatlich anerkannt Verband wird Körperschaft des öffentlichen Rechts Die muslimische Ahmadiyya-Gemeinschaft freut sich über ihre staatiche Anerkennung. Die großen Muslim-Verbände sagen, die Ahmadiyya habe nur muslimische Elemente und warten auf ihre eigene Anerkennung. Datum: 14.06.2013 Verfügbarkeit: Video leider nicht mehr verfügbar Video herunterladen Mehr von Forum am Freitag Video herunterladen Als erstem muslimischen Verband in Deutschland ist es der Ahmadiyya-Muslim-Jamaat in Hessen gelungen, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Damit sei die islamische Religionsgemeinschaft im gesamten Bundesgebiet ebenso wie die großen christlichen Kirchen rechtsfähig, sagte die stellvertretende Pressesprecherin des hessischen Kultusministeriums, Eva Dubisch. Die mit dem Körperschaftsstatus verbundenen hoheitlichen Befugnisse seien jedoch auf Hessen beschränkt und müssten für jedes Bundesland eigens beantragt werden Die Ahmadiyya-Muslim-Jamaat ist damit die erste islamische Religionsgemeinschaft in Deutschland, die den Körperschaftsstatus erhält. Viele Islam-Verbände bundesweit bemühen sich um diesen Status seit Jahren vergebens.Zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Hessen im kommenden Schuljahr an zunächst 27 Grundschulen ist die Ahmadiyya neben der Türkisch- Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) Partner des Landes. Ahmadiyya in Hessen Die aus Pakistan stammende Reformbewegung hat in Deutschland nach eigenen Angaben mehr als 35.000 Mitglieder und unterhält 39 Moscheen mit Minarett und Kuppel. Dazu gehörten die ersten im Nachkriegsdeutschland errichteten Moscheen in Hamburg (1957) und in Frankfurt am Main (1959). In Hessen zählt die Religionsgemeinschaft rund 15.000 Mitglieder. Im südhessischen Riedstadt hat sie im vergangenen Jahr ein "Institut für islamische Theologie" zur Ausbildung von einheimischen Imamen eröffnet.Im Gegensatz zu den allermeisten Muslimen verehrt die Ahmadiyya-Gemeinde neben dem Propheten Mohammed auch deren Gründer Mahdi Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad. Religionsgemeinschaften kann auf Antrag der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen werden, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten" (Weimarer Verfassung Art. 137,5 in Verbindung mit dem Grundgesetz Art. 140). Mit dem Status verbinden sich unter anderem die Rechte, einen Beamtendienst zu schaffen, Gesetze für die eigene Organisation zu erlassen oder Steuern von den Mitgliedern zu erheben und über das Finanzamt einziehen zu lassen. Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) erkennt in der Ahmadiyya-Gemeinschaft fundamentale Unterschiede zum Islam und bezeichnet sie in einer Pressemitteilung als "eine eigenständige Religionsgemeinschaft mit muslimischen Elementen." Auf die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechtes wartet der im KRM organisierte Islam schon lange: "Zwei der dem KRM angehörigen Dachverbände – der VIKZ und der Islamrat – haben als Religionsgemeinschaften die Anerkennung auf Körperschaft im letzten Jahrhundert bereits beantragt." Auch interessant Weitere laden Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF. 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